Hinweisgebersystem von Streit Service & Solution

Hinweise zu Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

Die Zufriedenheit unserer Kunden und das Wohl unserer Beschäftigten stehen bei der Streit Service & Solution GmbH & Co. KG sowie sämtlichen Unternehmen der STREIT Gruppe (nachfolgend als „Gesellschaft“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet) im Vordergrund. Um das zu erreichen, ist es wichtig, dass die Gesellschaft, unsere Organe und Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, unternehmensinternen Regelungen und Werte entsprechend unserem Code of Conduct und Code of Business Ethics einhalten. 

Wir betreiben eine unabhängige, transparente und vertrauliche interne Meldestelle, an die Sie mögliche Verstöße melden können. Ihre Meldung hilft uns dabei, Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, Verstöße zu beseitigen und in Zukunft verhindern zu können.

 

Grundsätze des Meldeverfahrens


Jede Meldung wird ernst genommen und verantwortungsvoll bearbeitet. 

Meldungen werden transparent bearbeitet, soweit dies unter Beachtung der Vertraulichkeit der Meldungen und dem Schutz Ihrer Identität möglich ist. Sie werden in die Bearbeitung Ihrer Meldung mit einbezogen und über die Vorgehensweise, Fortschritte und Ergebnisse der Bearbeitung informiert. 

Meldungen werden objektiv und neutral bearbeitet. Alle Meldungen werden mit der gleichen Fairness behandelt. Bis ein Verstoß nachgewiesen ist, gilt für Betroffene die Unschuldsvermutung.

Meldungen werden vertraulich behandelt. Der Schutz Ihrer Identität steht im Vordergrund. 

Die Meldungen werden zügig und ohne schuldhafte Verzögerungen bearbeitet.

Sie haben als Hinweisgeber keine Benachteiligung aufgrund Ihrer Meldung (Repressalie) zu befürchten, sofern Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichende Gründe für die Annahme hatten, dass die Meldung der Wahrheit entspricht. Bei der Bearbeitung der Meldungen sind die Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu wahren.

 

Wer kann melden?

Zur Meldung von Verstößen sind Arbeitnehmer und Auszubildende des Unternehmens, freie Mitarbeiter, die für das Unternehmen tätig sind, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die an das Unternehmen überlassen sind, berechtigt.

 

Was können Sie melden?

Sie können Meldungen abgeben, sofern Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen und diese Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. 

Das bedeutet zum einen, dass Sie die gemeldeten Informationen über Verstöße im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld hierzu erlangt haben. Die Verstöße können unsere Gesellschaft, deren Organe und/oder Beschäftigten betreffen, aber auch eine andere Stelle, mit der Sie beruflich in Kontakt stehen oder standen. 

Zum anderen bedeutet das, dass die Informationen Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit betreffen, die rechtswidrig sind und in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fallen. In den Anwendungsbereich fallen Informationen über Verstöße

  • gegen strafrechtliche Bestimmungen
  • gegen bußgeldbewehrte Vorschriften, sofern die Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigen oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  • gegen sonstige Bundes- und Landesgesetze oder unmittelbar geltendes EU-Recht, die bzw. das in den Katalog des § 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG genannt ist.

Das umfasst insbesondere Informationen über 

  • Diebstahl, Betrug, Untreue, Bestechung / Korruption
  • Verstöße gegen das ArbZG, das AEntG oder das AÜG
  • Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Verstöße gegen Gesetze zur Produktsicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, zum Verbraucher- und Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden, nicht nach dem HinSchG geschützt sind (vgl. § 9 Abs. 1 HinSchG).

 

Wo können Sie melden?

Sie haben die Möglichkeit, Meldungen über unsere folgenden internen Meldekanäle abzugeben:

Persönliche Meldung:
Frau Carolin Stoz, Streit Service & Solution GmbH & Co. KG

Meldung über Eingabeformular auf der Website:
Formular am Ende dieser Seite

Telefonische Meldung: 07803 / 9668-0

Meldung per E-Mail: hinweisgeber@streit.de

Postalische Meldung:
Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
Meldestelle Hinweisgebersystem
Persönlich / vertraulich z. Hd. Frau Carolin Stoz
Kinzigpark 4
77723 Gengenbach

 

Wenn Sie dies wünschen, kann ein persönliches Treffen (auch mittels Videokonferenz) mit unserer Meldestelle vereinbart werden. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Meldung an oder informieren Sie uns später darüber. 

Sie können Ihre Meldungen auch anonym abgeben. Bitte bedenken Sie dabei, dass wir Ihnen bei anonymen Meldungen gegebenenfalls keine oder nur eingeschränkt Rückmeldungen geben und Verständnisfragen stellen können. Das kann sich auf die Bearbeitung der Meldung auswirken. 

Sie haben ferner die Möglichkeit, Verstöße über den externen Meldekanal beim Bundesamt für Justiz zu melden. Bitte melden Sie bevorzugt über unsere internen Meldekanäle, da wir gemeldeten Verstößen, die unsere Gesellschaft betreffen, intern am wirksamsten nachgehen und diese abstellen können. 

Die externen Meldekanäle beim Bundesamt für Justiz erreichen Sie unter dem folgenden Link: 
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

 

Die Streit Büroausstattung und Leasing GmbH & Co. KG unterliegt der Aufsicht der der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin betreibt ebenfalls eine externe Meldestelle.

Sofern Sie einen Verstoß gegen Aufsichtsrecht im Umfeld der Streit Büroausstattung und Leasing GmbH & Co. KG melden wollen, wenden Sie sich bitte an die Hinweisgeberstelle der BaFin:
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html

Weitere Informationen zu der Zuständigkeit der Hinweisgeberstelle der BaFin finden Sie in § 21 HinSchG.

 

Wie können Sie melden?

Bitte beantworten Sie bei Ihrer Meldung die folgenden W-Fragen:

Wer? – Um wen geht es bei der Meldung? Welche Personen und Abteilungen sind betroffen?

Was? – Was ist passiert? Welche Handlungen, die Verstöße begründen können, wurden begangen?

Wann? – Wann hat sich der Vorfall ereignet? Gab es mehrere Vorfälle? 

Wie? – Wie hat sich der Vorfall ereignet? Was waren die Umstände? 

Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Es kann auch hilfreich sein, wenn Sie die folgenden weiteren Fragen beantworten: Welche Erwartungen haben Sie in Bezug auf mögliche Präventions- oder Abhilfemaßnahmen? Welches Ziel verfolgen Sie mit der Meldung? Wen haben Sie über den Verstoß bereits informiert?

Sie dürfen nur Informationen melden, bei denen Sie hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass sie wahr sind. Reine Spekulationen und Gerüchte reichen nicht aus. 

 

Wie läuft das Meldeverfahren ab?

Nach Eingang einer Meldung prüfen die Mitarbeiter unserer internen Meldestelle, ob Sie zu den meldeberechtigten Personen gehören und ob es sich bei dem Vorfall um einen meldefähigen Verstoß nach dem HinSchG handelt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bestätigen wir Ihnen den Eingang der Meldung innerhalb von sieben Tagen, sofern Sie uns bei der Meldung Ihre Kontaktdaten hinterlassen haben. Sofern es sich nicht um einen meldefähigen Verstoß nach dem HinSchG handelt, jedoch ein Verstoß gegen andere Bestimmungen vorliegt, wird Ihre Meldung bei uns intern zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Person oder Abteilung (z.B. Geschäftsführung, externer Datenschutzbeauftragter) weitergeleitet. Sie werden in diesen Fällen von der Meldestelle unter Angabe der Gründe über die Weiterleitung und die für die weitere Bearbeitung zuständige Stelle informiert.

Meldungen von meldeberechtigten Personen, die meldefähige Verstöße nach dem HinSchG beinhalten, werden nach dem folgenden Verfahren bearbeitet:

  • Die Meldungen werden von unserer internen Meldestelle zunächst auf Stichhaltigkeit geprüft. Als stichhaltig sind Meldungen zu bewerten, die nach objektiver Bewertung einen hinreichenden Verdacht auf den gemeldeten Verstoß rechtfertigen. Erweist sich eine Meldung als nicht stichhaltig, wird die Bearbeitung eingestellt. Sie werden dann unter Angabe der Gründe hierüber informiert.
  • Liegen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß vor, wird die Meldung auf Vollständigkeit geprüft. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, nimmt unsere Meldestelle ggfs. Kontakt zu Ihnen auf, um den Sachverhalt vollständig aufzunehmen. Ist der Sachverhalt vollständig erfasst, leitet unsere Meldestelle ein internes Ermittlungsverfahren ein. Dies kann die Hinzuziehung und Befassung zuständiger Abteilungen, Organisationseinheiten und/oder Personen umfassen.
  • Sie werden von unserer Meldestelle innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung unter Angabe der Gründe über die Maßnahmen, die wir ergriffen haben oder ergreifen werden, informiert. Die Information unterbleibt, wenn dadurch unsere internen Untersuchungen oder die Rechte der Personen, die Gegenstand Ihrer Meldung sind oder die in Ihrer Meldung genannt werden, beeinträchtigt werden können.

 

Wie sind Sie und Ihre Daten geschützt?

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir schützen Ihre Identität als Hinweisgeber und die Identität der in Ihrer Meldung genannten Personen. Wir tolerieren keine Nachteile und Repressalien, die Sie oder Personen, die Sie bei der Meldung im beruflichen Zusammenhang vertraulich unterstützen, aufgrund der Meldung erleiden. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch. Der Schutz Ihrer Identität und der Schutz vor Repressalien gilt nichtwenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung keinen hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass Ihre Meldung wahr ist. 

Ihre personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Die vollständigen Datenschutzhinweise finden Sie hier!

 

Hinweisgebermeldeformular und Kontakt

Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der STREIT Gruppe haben, können Sie das Meldeformular nutzen, um Hinweise auf Verstöße mit hohem Risiko – auf Wunsch auch anonym – an das Hinweisgebersystem von STREIT zu senden.

Kontaktformular

Ansprechpartner bei Streit Service & SolutionHinweisgebersystem, Streit Service & Solution